AGB


§1 Grundsatz & Geltungsbereich

  1. Nachstehende Bedingungen sind die alleinige Grundlage aller Vertragsverhältnisse und damit in Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen all about moments Florian Ewert, Amtsstraße 9, 51107 Köln (nachfolgend „all about moments Florian Ewert“) und seinen Auftraggebern im folgenden „Kunden“ oder „Auftraggeber“ genannt. Sie gelten bei Auftragserteilung als angenommen. Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn all about moments Florian Ewert dem Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  2. Die Angebote von all about moments Florian Ewert sind unverbindlich und verstehen sich als Offerte ad incertas personas. Die „Auftragserteilung“ durch den Kunden bedarf der Textform und versteht sich als Angebot zum Abschluss eines Vertrages auf Grundlage der Offerte. all about moments Florian Ewert  ist in der Entscheidung über die Annahme des selbigen frei. An all about moments Florian Ewert erteilte Aufträge sind, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder mittels Faxes oder per E-Mail für den Auftraggeber bindend, für all about moments Florian Ewert  jedoch erst nach Auftragsbestätigung. Der Umfang der von all about moments Florian Ewert erbrachten Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigt haben. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.

§2 Kündigung / Stornierung durch den Kunden

  1. Eine Stornierung bzw. die Kündigung des Vertrages durch den Kunden vor Leistungserbringung, ist nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelung möglich. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail, Fax, Brief).
  2. Im Falle der Stornierung eines Auftrages durch den Kunden ist selbiger dazu verpflichtet, die Vergütung gemäß der nachfolgenden Staffel als Schadenersatz an all about moments Florian Ewert zu zahlen:
    a. Stornierung bis 20 Tage vor Auftragsbeginn oder vertraglichem Mietbeginn: 50% von der Gesamtsumme
    b. Stornierung bis   7 Tage vor Auftragsbeginn oder vertraglichem Mietbeginn: 80% von der Gesamtsumme
    c. Stornierung bis    3 Tage vor Auftragsbeginn oder vertraglichem Mietbeginn: 100% von der Gesamtsumme
  3. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der Mitteilung bei all about moments Florian Ewert maßgeblich. Die Schadensersatzverpflichtung entfällt oder reduziert sich sofern der Kunde nachweist, dass all about moments Florian Ewert kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
  4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden oder einer Verschlechterung seiner Bonität ist all about moments Florian Ewert dazu berechtigt den Vertrag zur Leistungserbringung vorzeitig aufzulösen. all about moments Florian Ewert kann in einem solchen Fall die weitere Leistungserbringung auch von einer entsprechenden Vorauszahlung abhängig machen.
  5. Ein Vertrag kann von beiden Parteien, abgesehen von den Regelungen in den Absätzen 1-4 und den im Folgenden aufgeführten Regelungen für die jeweiligen Vertragstypen aus wichtigem Grund gekündigt werden.
  6. Zu Gunsten all about moments Florian Ewert gilt als wichtiger Grund insbesondere, wenn
    a. der Kunde Ausführungen verlangt, die gegen geltendes Recht oder anerkannte Richtlinien bzw. Regeln der Technik verstoßen, oder eine Gefährdung begründen könnten die nach Ansicht von all about moments Florian Ewert nicht mit vertretbaren Mitteln auf ein akzeptables Maß reduzierbar und damit nicht hinnehmbar ist.
    b. der Kunde Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht.

§3 Überlassene Unterlagen & Dokumente

  1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Bilder etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§4 Leistungsgegenstand und Art der Leistungserbringung

  1. all about moments Florian Ewert erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich des  Licht- & Showdesigns inkl. Dokumentation- sowie Planungssarbeiten. Einzelheiten werden zwischen den Parteien per Schriftform festgelegt.
  2. all about moments Florian Ewert verpflichtet sich, erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung von den ihr bekannten technischen Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und Gesetzen sowie dem Stand der Technik auszuführen. An all about moments Florian Ewert erteilte Informationen werden vertraulich behandelt, auch nach Erledigung des Einzelauftrages. An all about moments Florian Ewert übergebene Unterlagen werden nach Erledigung des Auftrages auf Wunsch an den Auftraggeber zurückgegeben, ansonsten für Folgeaufträge archiviert oder, bei nicht vorhandener Relevanz vernichtet.
  3. all about moments Florian Ewert muss die Leistung nicht persönlich erbringen. Es ist ihr gestattet weitere Dienstleister zur Erfüllung der vertraglichen Leistung zu beauftragen. Die Auswahl und die Art der Beauftragung liegt im alleinigen Ermessen von all about moments Florian Ewert.
  4. Soweit all about moments Florian Ewert Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, ist all about moments Florian Ewert ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen.
  5. all about moments Florian Ewert  wird sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand der Veranstaltungsstätte und zu nutzender Event Technik überzeugen um festzustellen, ob sie ihre Leistungen ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel erbringen kann. Sie muss diesbezüglich durch den Betreiber, den Veranstalter, den Auftraggeber oder einen hierzu ermächtigten Vertreter in die Veranstaltungsstätte ein- und unterweisen werden und verpflichtet sich, die von ihr beauftragten Dienstleister entsprechend einzuweisen bzw. durch eine hierzu befähigte und ermächtigte Person einweisen zu lassen.
  6. Der Kunde muss all about moments Florian Ewert die für die Ausführung notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. all about moments Florian Ewert wird die ihr für die Ausführung ihrer Arbeiten übergebenen Unterlagen nach Erhalt prüfen und hat das Recht, die Leistungserbringung zu verweigern sofern diese nicht vollständig oder fehlerhaft sind.
  7. Eine Verlängerung der Frist zur Erbringung der Dienstleistung in einem angemessenen Umfang gilt als vereinbart, sofern der Auftraggeber die zur Ausführung der Dienstleistung notwendigen oder nützlichen Angaben von all about moments Florian Ewert nicht rechtzeitig zukommen lässt oder wenn er solche Angaben nachträglich abändert.
  8. Soweit der Auftraggeber eine vereinbarte Mitwirkung nicht termingerecht erbringt, hat der Auftraggeber entstehende Wartezeiten, den Mitarbeitern von all about moments Florian Ewert gegenüber, gemäß den jeweils im Einzelprojektvertrag vereinbarten Stundensätzen zusätzlich zu vergüten.
  9. Wenn nicht anders vereinbart, ist es die Aufgabe des Kunden dafür Sorge zu tragen, dass auf der jeweiligen Produktion die Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen nach § 8 ArSchG durchgeführt wird und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. all about moments Florian Ewert wird ihn hierbei im Rahmen der eingeräumten Organisations-, Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse unterstützen und den Weisungen der verantwortlichen Koordinations-Personen des Kunden Folge leisten.
  10. all about moments Florian Ewert wird die Arbeiten so durchführen, dass andere an der Produktion tätige Unternehmer und ihre Mitarbeiter nicht behindert und/oder gefährdet werden. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitarbeiter von all about moments Florian Ewert durch andere an der Produktion beteiligte Personen nicht behindert oder gefährdet werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen. Für Verzögerungen, die sich auch nur mittelbar auf Fremdeinwirkung zurückführen lassen, kann all about moments Florian Ewert nicht zur Verantwortung gezogen werden. Für all about moments Florian Ewert eventuell durch andere Projektteilnehmer entstandene Schäden wird der Auftraggeber haftbar gemacht und muss für den entstandenen Schaden aufkommen.
  11. all about moments Florian Ewert verpflichtet sich, seine Leistungen soweit wie möglich zu versichern und versichert zu halten. all about moments Florian Ewert haftet nicht für Vermögensschäden und / oder entgangenen Gewinn, die über die Deckungssumme seiner Betriebshaftpflichtversicherung hinausgehen. all about moments Florian Ewert haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind. Für den Fall, dass all about moments Florian Ewert aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert ist, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind – soweit rechtlich möglich – für diesen Fall ausgeschlossen.

§5 Vergütung

  1. Die Vergütung von all about moments Florian Ewert richtet sich nach der beiliegenden Vergütungsliste, dem beiliegenden Honorarrahmen oder der übersendeten Offerte. all about moments Florian Ewert verpflichtet sich, der Rechnung einen Leistungsnachweis beizufügen. Dieser wird in Form der Nennung von Daten und Arbeitszeiten auf der Rechnung erbracht. Wiederspricht der Auftraggeber dem Inhalt des Leistungsnachweises nicht innerhalb von 5 Werktagen nach dessen Zugang, trifft ihn die Beweislast, dass von all about moments Florian Ewert angegebene (Teil)leistungen nicht erbracht worden sind.
    all about moments Florian Ewert behält sich vor, nach Teilleistungen Abschlagsrechnungen zu erteilen, ebenfalls unter Beifügung eines Nachweises der erbrachten Teilleistungen.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten alle ausgewiesenen Preise exklusive Reise-,Hotel-, sowie Verpflegungskosten.
  3. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Für Personalkosten jedoch gänzlich ausgeschlossen.
  4. Die im Angebot genannten Preise sind Nettopreise und zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Diese wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  5. Sofern nicht anders vereinbart, ist der fällige Rechnungsbetrag innerhalb von 10  Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Sofern der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommt bedarf es keiner Mahnung. Es werden sofort Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach DiskontsatzÜberleitungsgesetz der Deutschen Bundesbank p.a. berechnet.
    Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Verzug bleibt vorbehalten.

§6 Aufrechnung & Zurückbehaltung

  1. Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§7 Arbeitszeiten

  1. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gilt eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden täglich.
  2. Sollten Mehrstunden anfallen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, jede angefangene Stunde mit 15% der angebotenen Tagesgage zu vergüten. Ab der dritten Mehrstunde wird der 1,5 fache Tagessatz fällig. Ab der fünften Merhstunde die doppelte Tagesgage.

§8 Unterkunft & An- sowie Abreise

  1. Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Unterbringung in einem Einzelzimmer in einem Hotel mindestens mittleren Standards. Eine Unterbringung ist immer im Einzelzimmer vorzusehen. Eine Unterbringung in Jugendherbergen, Ferienwohnungen, oder Hostels (auch ibis Budget) ist nicht möglich.
  2. Sollte vom Auftraggeber kein entsprechendes Hotel zur Verfügung gestellt werden, so hat der Auftragnehmer das Recht, sich in einem Hotel der genannten Klasse, oder höher, sofern ein Hotel der genannten Klasse nicht verfügbar ist, unterzubringen. Der Auftragnehmer hat vollumfänglich für die Kosten aufzukommen.
  3. Der Auftraggeber muss für alle notwendigen Reisekosten, inkl. hieraus resultierender Zusatzkosten (z. B. Taxi, öffentliche Verkehrsmittel, etc.) aufkommen.

§9 Gefahrenübergang

  1. Wird von Auftraggeberseite eine schlechte technische Infrastruktur bzw. mangelnde Koordination / Organisation bereitgestellt, übernimmt all about moments Florian Ewert keinerlei Haftung für die angebotene Dienstleistung.
  2. Basierend darauf müssen alle technischen wie organisatorischen Voraussetzungen, wie im Vorfeld besprochen und definiert, vorhanden sein.
  3.  

§10 Informationsaustausch

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, all about moments Florian Ewert die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Bühnen-, und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten.
    Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten.
    Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die an all about moments Florian Ewert übermittelten Informationen unzureichend sind, wird all about moments Florian Ewert dies unverzüglich mitteilen.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination (DGUV 1) durchzuführen; für Schäden die darauf beruhen, dass der Auftraggeber diese Verpflichtung verletzt, haftet all about moments Florian Ewert nicht.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, all about moments Florian Ewert über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme der Arbeiten rechtzeitig zu informieren.

§11 Gewährleistung

  1. Der Auftraggeber hat die geleistete Dienstleistung / Ware unverzüglich zu prüfen und etwaige Beanstandungen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Dies genügt in Sprachform, sofern der Kunde oder ein von ihm entsendeter Vertreter vor Ort ist.
  2. Mängelrügen können vom Auftragnehmer nur binnen einer Frist von 5 Werktagen nach Empfang der Ware (z. B. Lichtdesign) erhoben werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Ware als vertragsgerecht genehmigt.
  3. Dem Auftragnehmer muss mindestens zweimal die Chance der Nachbesserung eingeräumt werden.
  4. Schlägt die Nachbesserung fehl bzw. erfolgt sie nicht binnen einer angemessenen Frist, ist der Auftraggeber berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Für Mangelfolgeschäden haftet der Auftragnehmer jedoch nicht, insbesondere haftet er nicht für entstandene Verluste o. ä.
  5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Rüge der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse.

§12 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vor. Wir sind berechtigt, die angebotene Sache zurückzunehmen (z. B. bei vereinbarten Teilzahlungen), wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, so lange dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt ist.

§13 Urheber- & Nutzungsrecht

  1. Alle vom Auftragnehmer erstellten Dokumente, Entwürfe/ Konzepte, Bilder, etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
  2. Dem Kunden werden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte von all about moments Florian Ewert übertragen. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

§14 Abschlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln. 
  2. Gerichtsstand, auch für Scheck- und Urkundenprozesse, ist, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, der Geschäftssitz von all about moments Florian Ewert. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im deutschen Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  3. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen all about moments Florian Ewert und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkehr (CISG).
  4. Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch.

§15 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für diesen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die, die dem Vertragszweck am ehesten entspricht.

Kontakt

Telefon: +49 (0) 176 / 822 543 79
Mail: mail@allaboutmoments.de

Firmenanschrift & Büro:
all about moments
Florian Ewert
Amtsstraße 9
51107 Köln

Lager:
Pauline-Christmann-Straße 25
51107 Köln

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